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| Das Anerkennungsverfahren zur
Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach DGM-Standard |
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| Mit dem 1. März 2010 beginnt die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. mit der Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach dem DGM-Ausbildungsstandard. Auf Antrag prüft die Anerkennungskommission, ob der Antragsteller den in § 1 der DGM-Anerkennungsordnung i. d.
F. vom 20. November 2009 formulierten Ausbildungsstandard zur Qualitätssicherung der praktischen Arbeit erfüllt. Ist dies der Fall, so verleiht die Kommission für die Dauer von fünf Jahren das Gütesiegel |
| “Mediator nach DGM-Standard” |
| und händigt dem Antragsteller ein Gütesiegel-Zertifikat aus. Die Verleihung des Gütesiegels berechtigt für die Dauer der Anerkennung zur Führung der Bezeichnung Mediator DGM. Darüber hinaus wird der zertifizierte Mediator auf Wunsch im Mediatorenverzeichnis der DGM geführt.
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| Das Anerkennungsverfahren ist nicht an eine Mitgliedschaft in der DGM gebunden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt für DGM-Mitglieder 60,- €, für Nicht-Mitglieder 150,- €. Der Antrag auf Anerkennung kann erst dann bearbeitet werden, wenn die Gebühr auf dem Konto der DGM eingegangen ist. Die Kontodaten finden Sie auf dem Anerkennungsantrag. Bitte geben Sie bei der Anweisung als Verwendungszweck das
Stichwort Zertifizierung sowie den Vor- und Nachnamen an.
Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen, sofern sie der DGM nicht schon vorliegen, postalisch an die DGM: |
| - Formblatt Anerkennungsantrag
- Formblatt Ausbildung
- beglaubigte Ablichtungen des Zeugnisses über die Hochschul- oder Fachhochschulreife
- beglaubigte Ablichtungen des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung (z.B. Ausbildungszeugnis; Diplomurkunde; Examensurkunde)
- beglaubigte Ablichtungen des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss einer Mediatoren-Ausbildung
- einfache Ablichtung des Nachweises über die im Rahmen der Mediatoren-Ausbildung vermittelten Inhalte nebst Aufschlüsselung der auf die einzelnen
Ausbildungselemente entfallenen Zeitstundenzahlen
- zwei Dokumentationen (jeweils in zweifacher Ausfertigung); zur Ausgestaltung der Dokumentationen beachten Sie bitte § 5 der DGM-Anerkennungsordnung
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| Liegt der Abschluss der Mediatoren-Ausbildung mehr als fünf Jahre zurück, sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen: |
| - zwei weitere Dokumentationen (jeweils in zweifacher Ausfertigung) aus der Zeit nach dem Abschluss der Mediatoren-Ausbildung; zur Ausgestaltung
der Dokumentationen beachten Sie bitte § 5 der DGM-Anerkennungsordnung
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| oder |
| - Nachweis der Teilnahme an mindestens 50 Zeitstunden theoretischer Fortbildung aus der Zeit nach dem Abschluss der Mediatoren-Ausbildung
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| Bitte vergessen Sie nicht, uns eine aktuelle
E-Mail-Adresse mitzuteilen, da sämtliche das Zertifizierungsverfahren betreffende Korrespondenz per elektronischer Post abgewickelt wird.
Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@dgm-web.de oder setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung: 02331 / 987 48 60. Wir beraten Sie gerne.
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