In der Überzeugung vom Nutzen und der Zukunftsträchtigkeit der Mediation wurde die Deutsche Gesellschaft für Mediation DGM im Jahr 1998 von Wissenschaftlern und Praktikern als gemeinnütziger Verein gegründet.
 

Die DGM fördert die Mediation als professionelles Verfahren außergerichtlicher Konfliktlösung und unterstützten Verhandelns auf deutscher und internationaler Ebene (§ 2 der Vereinssatzung). Zu diesem Zweck soll der Gedanke der Mediation verbreitet und eine Struktur geschaffen werden, welche die Anwendung von Mediation im Alltags- und im Rechtsleben unterstützt.
 

unser Verständnis
von Mediation

Mediation wird verstanden als ein Beitrag zu einer selbstverantwortlichen Konfliktbehandlung innerhalb eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats. Mediationen können - je nach Konflikttyp - unterschiedlich verlaufen und ergänzen die herkömmlichen Formen der Konfliktbewältigung um ein besonders effektives, zukunftsgerichtetes Verfahren, das die Konfliktparteien dabei unterstützt, ein angemessenes Ergebnis
zu finden.
 

Aufgaben der DGM
 

Aufklärung: Verschiedene, breit angelegte Informationsinitiativen, um die Akzeptanz der Idee der Mediation in Politik und Gesellschaft zu fördern
Etablierung von Mediation in der Praxis der Unternehmen, Verbände, Verwaltung und Gerichte
Bündelung: Gemeinnützige Plattform für Regionalgruppen, Fachverbände und Anbieter von Mediation zur Schaffung einer leistungsstarken Basis
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Mediatoren
Schaffung von Ausbildungsstandards zur Sicherung der Qualität der Ausbildung
Unterstützung der Entwicklung und Anwendung verbesserter Verfahren
 

Organe des Vereins
 

  • Die Mitgliederversammlung ist die Legislative des Vereins, die gem. § 7 der Satzung u.a. über die Bestellung des Vorstands, dessen Entlastung, über Satzungsänderungen und Maßnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks beschließt.
  • Der Vorstand führt gem. § 9 der Satzung die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Er wird auf Beschluß der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
  • Ein Geschäftsführer kann vom Vorstand zur Führung der laufenden Geschäfte eingesetzt werden.
  • Das Präsidium koordiniert die Arbeiten des Vereins und überwacht die Geschäftsführung des Vereins. Es berät insbesondere über die wissenschaftlichen Aktivitäten und stellt über Beginn und Beendigung von Projekten und größeren Projektabschnitten das Einvernehmen mit dem Vorstand her.
  • Das Kuratorium besteht aus Wissenschaftlern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Mitglieder des Kuratoriums machen zum einen den Gedanken der Mediation in ihrem Wirkungsfeld bekannt, zum anderen beraten sie den Verein wissenschaftlich (§ 12 der Satzung).
  • Der Fachvertreterausschuß der Organisationen setzt sich aus den in der DGM vertretenen Organisationen zusammen. Aus dem Ausschuß werden vier Vertreter bestimmt, die an den Sitzungen des Präsidiums beratend teilnehmen (§ 13 der Satzung).
  • Die Regionalverbände sind lokale bzw. regionale Untergliederungen der DGM. Hier treffen sich z.B. qualifizierte Mediatoren, um einander zu unterstützen und die Mediation als neue Form der Konfliktbeilegung über die örtlichen Medien und Institutionen bekannt zu machen.
     

Grundprinzipien
 

Die DGM ist ein Verband, der weder direkt noch indirekt kommerzielle Zwecke verfolgt. Gegenüber den Anbietern von Mediation, ihren Vereinigungen und Ausbildungsinstituten wird Neutralität gewahrt. Die DGM orientiert sich an einem interdisziplinären Verständnis von Mediation und hält Exklusivansprüche einzelner Berufsstände für nicht sachgerecht. Offenheit herrscht auch gegenüber den unterschiedlichen Vorstellungen von Mediation, soweit sie folgende Grundprinzipien berücksichtigen:

  • Verfahrensleitung durch einen neutralen Mediator
  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Selbstverantwortlichkeit der Konfliktparteien
  • Vertraulichkeit
  • Informiertheit der Parteien
  • Ergebnisoffenheit des Verfahrens
     

Die DGM unterstützen unter anderem:
 

Hans Dietrich Genscher
Bundesaußenminister a.D.
(Vorsitzender des Kuratoriums)

Prof. Dr. Fritjof Haft
(Mitglied des Präsidiums)

Prof. Dr. D. Th. Tsatsos
Staatsrechtslehrer und Mitglied des Europäischen Parlaments
(Mitglied des Präsidiums)

Prof. Dr. Horst Zilleßen
(Mitglied des Präsidiums)

Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen
(Vorstandsvorsitzende)


 

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