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der Überzeugung vom Nutzen und der Zukunftsträchtigkeit der Mediation wurde die Deutsche Gesellschaft für Mediation DGM im Jahr 1998 von Wissenschaftlern und Praktikern als gemeinnütziger Verein gegründet. | | | | |
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 | | |  | Die DGM fördert die Mediation als professionelles Verfahren außergerichtlicher Konfliktlösung und unterstützten Verhandelns auf deutscher und internationaler Ebene (§ 2 der
Vereinssatzung). Zu diesem Zweck soll der Gedanke der Mediation verbreitet und eine Struktur geschaffen werden, welche die Anwendung von Mediation im Alltags- und im Rechtsleben unterstützt. |
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 |  | unser Verständnis
von Mediation |
|  | Mediation wird verstanden als ein Beitrag zu einer selbstverantwortlichen Konfliktbehandlung innerhalb eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats. Mediationen
können - je nach Konflikttyp - unterschiedlich verlaufen und ergänzen die herkömmlichen Formen der Konfliktbewältigung um ein besonders effektives, zukunftsgerichtetes Verfahren, das die Konfliktparteien dabei unterstützt, ein angemessenes Ergebnis zu finden. |
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 | Aufgaben der DGM
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|  | Aufklärung: Verschiedene, breit angelegte Informationsinitiativen, um die Akzeptanz der Idee der Mediation in Politik und Gesellschaft zu fördern
Etablierung von Mediation in der Praxis der Unternehmen, Verbände, Verwaltung und Gerichte Bündelung: Gemeinnützige Plattform für Regionalgruppen, Fachverbände und Anbieter von Mediation zur Schaffung einer leistungsstarken Basis Förderung der Aus- und Weiterbildung von Mediatoren Schaffung von Ausbildungsstandards zur Sicherung der Qualität der Ausbildung Unterstützung der Entwicklung und Anwendung verbesserter Verfahren |
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| |  |  | | Organe des Vereins |
| - Die Mitgliederversammlung ist die Legislative des Vereins, die gem. § 7 der Satzung u.a. über die Bestellung des Vorstands, dessen Entlastung, über Satzungsänderungen und Maßnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks beschließt.
- Der Vorstand führt gem. § 9 der Satzung die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Er wird
auf Beschluß der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
- Ein Geschäftsführer kann vom Vorstand zur Führung der laufenden Geschäfte eingesetzt werden.
- Das Präsidium koordiniert die Arbeiten des Vereins und überwacht die
Geschäftsführung des Vereins. Es berät insbesondere über die wissenschaftlichen Aktivitäten und stellt über Beginn und Beendigung von Projekten und größeren Projektabschnitten das Einvernehmen mit dem Vorstand her.
- Das Kuratorium besteht aus Wissenschaftlern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Mitglieder des Kuratoriums machen zum einen den Gedanken der
Mediation in ihrem Wirkungsfeld bekannt, zum anderen beraten sie den Verein wissenschaftlich (§ 12 der Satzung).
- Der Fachvertreterausschuß der Organisationen setzt sich aus den in der DGM vertretenen Organisationen zusammen. Aus dem Ausschuß werden vier Vertreter bestimmt, die an den Sitzungen des Präsidiums beratend teilnehmen (§ 13 der Satzung).
- Die Regionalverbände sind lokale bzw. regionale Untergliederungen der DGM. Hier treffen sich z.B. qualifizierte Mediatoren, um einander zu unterstützen und die Mediation als neue Form der Konfliktbeilegung über die örtlichen Medien und Institutionen bekannt zu machen.
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| | | | | Die DGM ist ein Verband, der weder direkt noch indirekt kommerzielle Zwecke verfolgt. Gegenüber den Anbietern von Mediation, ihren Vereinigungen und Ausbildungsinstituten wird Neutralität gewahrt. Die DGM orientiert sich an einem
interdisziplinären Verständnis von Mediation und hält Exklusivansprüche einzelner Berufsstände für nicht sachgerecht. Offenheit herrscht auch gegenüber den unterschiedlichen Vorstellungen von Mediation, soweit sie folgende Grundprinzipien berücksichtigen: |  |  |  |  | | Verfahrensleitung durch einen neutralen Mediator Freiwilligkeit der Teilnahme Selbstverantwortlichkeit der Konfliktparteien Vertraulichkeit Informiertheit der Parteien
Ergebnisoffenheit des Verfahrens
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| |  |  |  | | Die DGM unterstützen unter anderem: |
|  | Hans Dietrich Genscher Bundesaußenminister a.D.
(Vorsitzender des Kuratoriums)
Prof. Dr. Fritjof Haft (Mitglied des Präsidiums)
Prof. Dr. D. Th. Tsatsos Staatsrechtslehrer und Mitglied des Europäischen Parlaments (Mitglied des Präsidiums)
Prof. Dr. Horst Zilleßen (Mitglied des Präsidiums)
Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen (Vorstandsvorsitzende)
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